Informationen

Hier haben wir euch noch weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Feuerwehr zusammengestellt.

Hast du nach einem Brand einen unserer grün-gelben Aufkleber an der Tür/am Fenster kleben, so sind die Informationen "Verhalten nach einem Brandfall" besonders wichtig.

Verhalten nach einem Brandfall

Ein Brand in deiner Wohnung oder deinem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt. Mit dieser Empfehlung wollen wir dir eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Reinigung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutze auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe deiner Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung und melde diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denke daran, alle weiteren Maßnahmen mit deinem Vermieter, Eigentümer und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandguts hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- und Rauchniederschlag auf Deine Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (sog. Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Gehalt ist abhängig von Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase. Doch auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Die im Brandfall gebildeten Schadstoffe sind häufig so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung als gering angesehen werden kann. Bis zur endgültigen Sanierung kann ein intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch solltest Du, schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise befolgen:

Erste Maßnahmen

  • Betrete die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung.
  • Keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppen.
  • Rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien abdecken und im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten legen.
  • Lüftungsanlagen (Bsp. Klimageräte) nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.


Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z. B. Papierkorbbrand, angebranntes Essen oder Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten sind wie folgt zu beachten:

  • Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz ( textile Halbmaske der Schutzgruppe P 3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Entsorgung

Voraussetzung für eine optimierte stoffliche Verwertung ist die Getrennthaltung und -sammlung von Wertstoffen. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist es daher wichtig, auf getrennte, bzw. gemeinsam zu erfassende, zu verwertende oder zu behandelnde Abfallarten zu achten. Ziel soll sein, die Brandrückstände so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • verwertbare Bestandteile wie Elektrogeräte (Elektroschrott)
  • nicht verwertbaren Restmüll wie verunreinigte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten Arznei-/ und Lebensmittel
  • brandverschmutzte und rußbeaufschlagte Materialien.

Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Lacke, Farben, Lösemittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfallbehörde festgelegt werden.

Bei den o.g. Angaben handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aus denen keinerlei
Haftungsansprüche abgeleitet werden können

(Textquelle & Information: www.feuerwehr-gelsenkirchen.de)

Der Krach in der Nacht

"Blaulicht und  Martinshorn - MUSS das sein?"

Du wohnst an einer Durchfahrtstrasse.
In der Nacht fährt gegen 3:00 Uhr mit Riesenkrach und tamtam die Feuerwehr vorbei.
Du wirst wach!

Was denkst du?
1) Die werden doch nicht zu uns kommen?
2) Sind alle unsere Kinder zu Hause?
3) Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
oder am wahrscheinlichsten...
4) Müssen die so einen Krach machen und mich mitten in der Nacht aufwecken?

Nach der Alarmierung der Feuerwehr zählt jede Sekunde!
Sie entscheidet oft über Leben und Tod,
Klein- oder Grossbrand, minimaler oder großer Sachschaden.
Aus diesem Grund muss die Feuerwehr im Ernstfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein.
Um dies zu ermöglichen, gibt ihr die Straßenverkehrsordung Sonderrechte.
Diese Sonderrechte dürfen nach § 35 nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden und ordnen an, dass für die Einsatzfahrzeuge unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist.
Blaulicht alleine ist nicht zulässig!

Stelle dir vor, diese krachmachenden Feuerwehrleute
> waren vor 5 Minuten noch selbst in Ihren Betten,
> müssen genau wie du auch um 6:00 Uhr wieder zur Arbeit,
> schlafen die nächsten 2-3 Stunden nicht mehr, was auch für Ihre Familien gilt.


Du kannst dich aber wieder mit ruhigem Gewissen zurücklegen und weiterschlafen.


Wir sorgen für deine Sicherheit!

Sirenensignale

Wenn in Gefahrensituationen die Bevölkerung eines größeren Gebiets gewarnt werden soll, werden dafür abhängig von den örtlichen Gegebenheiten folgende Warnmittel eingesetzt:

  • Sirenen (falls vorhanden)
  • Warndurchsagen über Lautsprecherwagen von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Informationen über Rundfunk, Fernsehen, Videotext und Internet
  • Informationen über Warnapplikationen wie KATWARN, hessenWarn oder Nina

Sirenen? Gibt es die denn noch?

Tatsächlich nutzen noch einige Gemeinden und Kommunen die Warnung über Sirenensignale. Auch die Stadt Maintal hält dafür noch Sirenen auf den Dächern der Stadt vor und probt einmal pro Quartal die ordnungsgemäße Funktion.

Was bedeuten denn eigentlich die Sirenensignale?

Für den Fall einer Warnung wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton. Dieses Signal bedeutet „Radio einschalten und auf Durchsagen achten“.

Es gibt noch ein weiteres Signal, nämlich einen 2x unterbrochenen Dauerton von 1 Minute länge und dieser heißt "Feueralarm" und dient uns, wenn wir alarmiert werden müssten.

Weitere Informationen erhältst du hier

Wespen und Hornissen

In den Sommermonaten erhalten die Feuerwehren viele Anrufe von verängstigten Bürgern, die sich durch Wespen oder Hornissen bedroht fühlen und die Vernichtung der Nester verlangen. Viele Menschen sind verwundert, wenn die Feuerwehr diesen Dienst verweigert und auf den Naturschutzaspekt verweist. In der Tat gehört speziell die Hornisse, als größte heimische Wespenart, zu den geschützten Arten. Die meisten dieser Insekten stellen kaum eine größere Gefahr dar. Außerdem gehört eine Umsiedlung von Tieren nicht zur Aufgabe der Feuerwehr. Hornissen, Wespen, Hummeln und Bienen stechen in der Regel nur dann, wenn sie sich bedroht fühlen. Durch viele Schauergeschichten, die keiner Untersuchung standhalten, ist vor allem die friedliche und nützliche Hornisse "in Verruf geraten".

Folgende Punkte solltet ihr beachten:

  • Hornissen und Wespen leben nur eine Saison, sterben dann ab und hinterlassen das leere Nest. Dieses kann, sobald der Flugbetrieb ganz aufgehört hat, ohne Gefahr entfernt werden.
  • Die Königin bezieht nie ein altes Nest. Sie baut immer neu.
  • Bei Nestern im Haus- und Gartenbereich Erschütterungen vermeiden und die Flugbahn freihalten.
  • Nie mit einem Stock im Nest stochern, oder mit Benzin und Feuer versuchen den Nistplatz abzuflämmen.
  • Fenster von Kinderzimmern können mit Fliegendraht geschützt werden.
  • Falls sich eine Königin in den Rollladenkasten verirrt hat, sollte der Rollladen nicht mehr bedient werden, da jedes Mal die Waben zerstört werden. Auch davon lässt sich die Königin nicht von ihrem Nistplatz vertreiben. Die Öffnungen zum Rauminneren sollten abgeklebt werden, damit die Tiere nicht in den Innenraum gelangen.

Solltest du trotzdem noch Fragen haben oder ist eine Umsiedlung unumgänglich, so wende dich bitte hierzu an das Amt für Umwelt und Naturschutz des Main-Kinzig-Kreises.

Richtig parken

Richtig Parken kann helfen Leben zu retten

Kennst du dich beim Thema Parken aus?

Jeden Tag aufs Neue gibt es unnötige Behinderungen durch gedankenlos abgestellte Fahrzeuge in unserer Stadt. Engstellen sorgen nicht nur für Behinderungen im Straßenverkehr, sondern können im Ernstfall auch für Rettungsdienst und Feuerwehr zu einem Hindernis werden. Gerade im Notfall kommt es auf jede Sekunde an. In unserem Ratgeber zeigen wir dir die wichtigsten Abstände und Regeln, die jeder Fahrzeuglenker kennen sollte.

„Niemand darf am Vorankommen behindert werden. Das gilt auch und vor allem für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, denen im Notfall jeder freie Fahrt ermöglichen sollte. Schon alleine im eigenen Interesse. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass falsch oder gedankenlos abgestellte Fahrzeuge immer wieder -auch die Feuerwehr- an der Durchfahrt hindern und die Straße blockieren. Viele vergessen, dass ein LKW breiter ist als ein Auto. Besonders in Seitenstraßen hat die Feuerwehr mit ihren Einsatzfahrzeugen immer wieder völlig unnötigerweise damit zu kämpfen.

Im Notfall greift die Feuerwehr dann zu drastischen Mitteln, doch das kostet Zeit. Wird die Feuerwehr oder der Rettungsdienst im Durchkommen behindert, winken Geldbuße und auch Punkte in Flensburg. Je nach Grad der Behinderung fällt die Höhe der Strafe unterschiedlich aus. Damit es erst gar nicht so weit kommt, haben wir die wichtigsten Abstände und Regeln für euch übersichtlich zusammengefasst.

In jeder Straße muss eine Durchfahrbreite von mind. 3,05 Metern vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, darf dort kein Fahrzeug abgestellt werden.

Wichtig: Gemessen wird die tatsächlich zur Verfügung stehende Breite für die Durchfahrt eines weiteren Fahrzeuges. Also Spiegel einklappen.

Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen muss so groß sein, dass ein LKW ungehindert hindurchfahren kann. 10 Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen sind ein guter Richtwert.

Bedenke: LKW müssen zum Durchfahren der Kurven zur Außenseite hin ausholen. Das braucht Platz!

5 Meter (gerne auch etwas mehr) Abstand ist Pflicht, damit größere Fahrzeuge überhaupt um die Kurve kommen, ohne rangieren zu müssen. Gemessen wird der 5-Meter-Raum von den Schnittpunkten der Bordsteinkanten aus. Das Parken ist in diesem Bereich nicht zulässig. Durch das Parken auf der gegenüberliegenden Seite darf die Durchfahrtsbreite natürlich nicht so klein werden, das Behinderungen auftreten.

Bei Kurven gilt ähnliches: In engen und unübersichtlichen Kurven ist das Parken generell nicht erlaubt. Auch hier gilt die 5 Meter Abstandsregel, die auch bei Kreuzungen und Einmündungen Gültigkeit hat. Besitzt die Straße einen baulich angelegten Radweg, sind sogar bis zu 8 Meter Abstand vom Scheitelpunkt geboten.

Denke dran: Parkende Fahrzeuge können das Eintreffen der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte unnötig stark verzögern. Und das kann unter Umständen Folgen haben. Nicht nur menschlich, sondern auch juristisch möchte niemand freiwillig Verantwortung für entstandene Schäden und das auftretende Leid auf sich nehmen. Kommen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, stehen Fahrzeugführer, welche Rettungskräfte am Vorankommen behindert haben, im Fokus der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

(Text und Illustrationen: Benjamin Thoran / FF Bruchköbel)