Brandschutz
Auf den folgenden Seiten möchten wir dir ein paar Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema "vorbeugender Brandschutz" mit auf den Weg geben. Hier erfährst du beispielsweise warum es Rauchwarnmelder gibt und wie du richtig mit einem Feuerlöscher umgehst.
Weitere Fragen zum baulichen Brandschutz?
Solltest du weitere Fragen zum baulichen Brandschutz haben, wie zum Beispiel Themen rund um Flucht- und Rettungswege, der Einhaltung der Brandschutzvorgaben bei Neu-, Umbau und Sanierung, Feuerwehrzufahrten, Betrieblichen Brandschutz wende dich bitte an das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ in der Abteilung „Brand- und Katastrophenschutz“ im „Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr“ des Main-Kinzig-Kreises, da hierfür nicht die Feuerwehr Maintal zuständig ist.
Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen!
Die Feuerwehren und Rettungsdienste verzeichnen alljährlich schlimmste Verletzungen. Der Siedepunkt von Frittierfett liegt im wesentlichen über 100°C Grad. Die meisten Brände entstehen durch Überhitzung des Fettes. Brennendes Fett niemals versuchen mit Wasser zu löschen.
Bei einer Temperatur von 100°C Grad wird aus Wasser Wasserdampf. Wird also ein Wasserstrahl in siedendes oder brennendes Fett gerichtet, kommt es zu einer schlagartigen Verdampfung des Wassers. Der Wasserdampf treibt das brennende Fett auseinander, vergrößert dessen Oberfläche und kann zur Explosion führen.
Für die Bekämpfung gelten folgende Regeln:
Sicherheitsmaßnahmen:
- Bei Fettbränden kein Wasser benutzen.
- Dem Feuer die Sauerstoffzufuhr entziehen > bspw. mit einem Deckel.
- Auf Augen- und Gesichtsschutz achten.
- brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammenpunkt unter 21°C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden
Daher:
- Friteusen müssen das VDE-Zeichen tragen
- Filter der Dunstabzugshauben regelmäßig überprüfen
- Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden
Beachten:
Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u. a. werden die Öfen (Rechauds) mit Spiritus (Flammpunkt unter 12°C) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoffe nachgießen. Für alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch oder Küchentuch zum Ersticken der Flammen bereithalten.
Bei einer Brandausdehnung nicht lange zögern: Feuerwehrnotruf 112!
Fettbrand + Wasser = Fettexplosion
Rauchwarnmelder retten Leben!
Rauchwarnmelder senken nachweislich die Gefahr, bei einem Brand zu sterben. Sie retten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020 der Initiative „Rauchmelder retten Leben“.
Zwei Drittel der Wohnungsbrände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Dabei sterben die Opfer nicht durch die Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. Mit seinem lauten Alarm ermöglicht der Rauchwarnmelder deiner Familie und dir, sich mit genügend Vorsprung in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Seit dem 21. Juni 2005 besteht in Hessen die gesetzliche Pflicht Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Zum 31. Dezember 2014 endete die Übergangsregelung für bereits bestehende Wohnungen. Bis zu diesem Termin mussten somit alle Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern versehen sein.
Bitte informiere dich unter www.rauchmelder-lebensretter.de über die verschiedenen Arten von Rauchwarnmeldern und wo diese in deiner Wohnung anzubringen sind.
Wenn wir über die Handhabe von Feuerlöschern informieren, dann solltest du wissen, welche Arten es gibt und welche Löschmittel für welche Brandklassen geeinigt sind.
Bei Feuerlöschern unterscheidet man zwei Typen:
Aufladelöscher
- Das Treibgas befindet sich in einem eigenen, zweiten Behälter und strömt erst bei Auslösung in den Löschmitteltank
Dauerdrucklöscher
- Löschmittel und Treibgas sind in einem Behälter
Die Wahl des richtigen Löschmittels
Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern.
Beispiel: Besprühen eines Fettbrandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels.
Brandklasse A
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung
z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen
Geeignetes Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC-Pulver
Brandklasse B
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
z.B. Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Alkohole, Kunststoffe
Geeignetes Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver
Brandklasse C
Brände von Gasen
z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acethylen, Stadtgas
Geeignetes Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver
Brandklasse D
Brände von Metallen
z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen
Geeignetes Löschmittel: D-Pulver
Brandklasse F
Brände von Fetten
z.B. Frittierfette, Speiseöle
Geeignetes Löschmittel: F-Löschspray, F-Löschschaum
Was ist beim Löschen zu beachten?
Bitte beachtet folgende Hinweise zur richtigen Handhabung
Feuerlöscherüberprüfung
Die Normung der Feuerlöscher (DIN EN 3) sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nach zwei Jahren besteht keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit eines Feuerlöschers. Besondere Umgebungsbedingungen (z.B. Stallgebäude) können kürzere Prüfintervalle erfordern.
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis mit Prüfplaketten.
Eine Feuerlöscher-Pflicht besteht für private Haushalte nicht. Trotzdem sind sie eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchwarnmeldern. Auch private Feuerlöscher sollen alle zwei Jahre auf Ihre Funktion geprüft werden.
Achtung: Wir als Feuerwehr überprüfen keine Feuerlöscher und können auch keine Altgeräte annehmen! Die Überprüfung führen ausschließlich Fachfirmen durch.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt daher folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nur unter Aufsicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren.
- Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
- Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
- Nach neuen Gesetzen ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern und Altstädten nicht mehr erlaubt.
Lagerung in Mittel- und Großgaragen
Grundsätzliches:
Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen (PKW, Motorräder, Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen) dienen.
Sie unterliegen der Verordnung über den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung - GaV) vom 17.11.2014.
Es wird in Klein-, Mittel- und Großgaragen unterschieden:
• Kleingaragen sind Garagen bis 100 m² Nutzfläche
• Mittelgaragen sind Garagen über 100 m² bis 1000 m² Nutzfläche
• Großgaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m².
Aufbewahrung von brennbaren Gegenständen in Garagen
Für die Aufbewahrung von brennbaren Gegenständen in Garagen ist in Hessen nach § 19 Abs. 3 der Garagenverordnung (GaV) grundsätzlich folgendes zu beachten:
In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden.
Als unerhebliche Mengen können aus brandschutztechnischer Sicht die Aufbewahrung von Winter- / Sommerreifen als Wechselgarnitur (max. 4+1), kleineren Behältern aus brennbarem Material zur Unterbringung von Reparaturwerkzeugen, einem Dachgepäck-träger und einer Dachbox angesehen werden, soweit diese Stoffe im Zusammenhang mit der Einstellung eines Kraftfahrzeuges stehen und diese Stoffe unmittelbar auf dem jeweiligen Stellplatz abgestellt sind. Die Aufbewahrung von Fahrrädern ist ebenfalls zu-lässig, da diese nicht bedeutsam zur Brandausbreitung beitragen.
Die Parkplatznutzung des betreffenden Stellplatzes darf nicht beeinträchtigt werden. Die Aufbewahrung brennbarer Stoffe findet dort seine Grenzen, wo anlässlich einer Gefahrenverhütungsschau oder bauaufsichtlichen Sicherheitsüberprüfung festgestellt wird, dass die brennbaren Gegenstände für die Sammelgarage im Ganzen so umfangreich sind, dass eine erhöhte Brandgefahr besteht oder der Feuerwehreinsatz gefährdet werden kann. Sofern in der Sammelgarage Stellplatzabtrennungen vorgenommen werden sollen, dürfen die Seitenteile und das Stellplatztor nur aus grobmaschigen, nichtbrennbaren Materialien hergestellt werden (z.B. Stahlrahmen mit Maschendrahtbespannung). In jedem Fall muss der Stellplatz vollständig einsehbar und eine wirksame Brandbekämpfung und Entrauchung möglich sein.
*Quelle: Landesfeuerwehrverband Hessen, FA-Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz